EUROPAAUSSCHUSS
STV. MITGLIED
AK-Europa und EUROPAAUSSCHUSS
Die nationalstaatliche Souveränität bewahren – die Zukunft Europas gestalten
Der Arbeitskreis Europa besteht aus den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Dieser Ausschuss, der im Grundgesetz verankert ist, gilt als zentraler Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag und ist durch die Vielfalt der Themen der Querschnittsausschuss im Bundestag. Er verfügt deshalb über besondere Kompetenzen und ihm gehören neben Bundestagsabgeordneten auch Mitglieder des Europäischen Parlaments an.
Das Ziel des Arbeitskreises Europa der AfD-Bundestagsfraktion ist es, die Vorlagen der EU genau zu prüfen und nicht nur durchzuwinken. Es gilt die nationalstaatliche Souveränität zumindest zu bewahren und einer weiteren Verlagerung von staatlichen Kompetenzen nach Brüssel zu widersprechen. Daher werden Vorlagen im EU-Ausschuss vom Deutschen Bundestag nicht mehr einfach zur Kenntnis genommen, wie es bisher ohne die AfD-Abgeordneten im Bundestag geschehen ist, sondern die Vorlagen werden von der AfD-Bundestagsfraktion gründlich geprüft und hinterfragt.
Besonders die Ausgaben der EU und die von Deutschland geleisteten Zahlungen an die EU stehen im Blickpunkt des Arbeitskreises Europa. Dabei kontrollieren wir und fragen nach, ob die Bereitstellung der finanziellen Mittel überhaupt notwendig und sinnvoll ist und ob die Ziele nicht auch auf einem anderen, kosteneinsparenden Weg erreicht werden können. Werden finanzielle Mittel aus dem deutschen Haushalt im Rahmen der EU ausgegeben, prüfen wir, ob dies wirkungsvoll und nachhaltig geschieht.
Der AK befasst sich nicht nur mit der EU, sondern mit ganz Europa. Daher pflegen Mitglieder des Ausschusses den Kontakt zu anderen europäischen Parlamenten und Parlamentariern, die ebenfalls keine weiteren nationalen Souveränitätsrechte abgeben wollen und die eine eigenverantwortliche Staatlichkeit befürworten.
Der im Grundgesetz verankerte Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist der zentrale Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag. Er ist Querschnitts- und Fachausschuss zugleich und unter anderem für sämtliche Grundsatzfragen der europäischen Integration, institutionelle Themen, Strategiedokumente, die mehrjährige Finanzplanung der EU und Fragen der Erweiterung zuständig. Er verfügt zudem über besondere Kompetenzen und kann unter bestimmten Voraussetzungen plenarersetzend tätig werden. Mit 34 Mitgliedern zählt er zu den großen Ausschüssen des Bundestages. Der EU-Ausschuss pflegt intensive Kontakte zu den europäischen Institutionen und zu den Europaausschüssen anderer nationaler Parlamente in der Europäischen Union.
Der Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich mit Ausnahme der Haushaltspolitik mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne.
Ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erhält die Bundesregierung keinen Cent aus der Staatskasse. Wie viel Geld der Bund ausgibt und wofür – darüber berät der Haushaltsausschuss des Bundestages im jährlichen Haushaltsverfahren. Außerdem kontrollieren seine 42 Mitglieder fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Eurostabilisierung.
